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Feuerwehrhaus St. Martin im Innkreis
Jenseits 6
4973 St. Martin im Innkreis

Das Feuerwehrhaus ist immer Mittwochs ab 19.00 Uhr besetzt!

In nicht dringenden Angelegenheiten erreichst du folgende Funktionäre der Feuerwehr

Der Feuerwehrkommandant ist die oberste Leitungsperson innerhalb einer Feuerwehr St. Martin. In dieser Funktion trägt er die Gesamtverantwortung für die strategische und operative Führung der Feuerwehr. Seine Aufgaben umfassen die Planung und Koordination von Einsätzen, die Verwaltung von Ressourcen und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Mannschaft und der Ausrüstung.

Als oberster Chef fungiert der Feuerwehrkommandant auch als wichtigster Ansprechpartner sowohl für die Feuerwehrmitglieder als auch für externe Stellen, wie etwa Behörden, andere Rettungsorganisationen oder die Öffentlichkeit.

Seine Erreichbarkeit:

Der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten vertritt den Kommandanten bei Abwesenheit. In dieser Funktion trägt er die Gesamtverantwortung für die strategische und operative Führung der Feuerwehr. Seine Aufgaben umfassen die Planung und Koordination von Einsätzen, die Verwaltung von Ressourcen und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Mannschaft und der Ausrüstung.

Der Feuerwehrkommandant Stellvertreter fungiert auch als wichtiger Ansprechpartner sowohl für die Feuerwehrmitglieder als auch für externe Stellen, wie etwa Behörden, andere Rettungsorganisationen oder die Öffentlichkeit.

Seine Erreichbarkeit:

Bei akuten Notfällen - Notruf 122

Den Feuerwehrnotruf 122 wählt man in den folgenden Situationen:

  1. Brände: Wenn ein Feuer ausgebrochen ist oder Rauchentwicklung sichtbar ist.
  2. Unfälle: Bei schweren Verkehrsunfällen oder Unfällen, bei denen Menschen eingeklemmt sind und gerettet werden müssen.
  3. Gefährliche Stoffe: Bei Unfällen oder Vorfällen, bei denen gefährliche Stoffe wie Chemikalien oder Gase freigesetzt werden.
  4. Technische Hilfeleistungen: Bei Notlagen, in denen technische Hilfe benötigt wird, wie zum Beispiel bei Überschwemmungen, umgestürzten Bäumen oder eingestürzten Gebäuden.
  5. Rettungseinsätze: Wenn Menschen in Lebensgefahr sind, sei es durch medizinische Notfälle, in unzugänglichen Gebieten oder bei Unfällen in schwer erreichbaren Orten.
  6. Tiernotfälle: In einigen Fällen kann die Feuerwehr auch bei der Rettung von Tieren aus Notlagen gerufen werden.

Man sollte den Feuerwehrnotruf wählen, wenn es sich um eine akute Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachwerte handelt und sofortiges Eingreifen notwendig ist.